Knochenbrüche
Ein Knochenbruch ist immer eine schwerwiegende und ernstzunehmende Verletzung. In den letzten 100 Jahren hat die Behandlung der Knochenbrüche grosse Fortschritte gemacht. Es darf nicht vergessen werden, dass Anfang des 20. Jahrhunderts 60 – 80% der Beinbrüche nach Behandlungsabschluss zu einer Berentung geführt hat.
In den 30er und 40er Jahren wurde dann die Technik der Knochenbruchbehandlung v.a. in Österreich durch Lorenz Böhler erforscht. Viele dieser Konzepte haben bis heute Ihre Gültigkeit. So sollen “ die verschobenen Bruchstücke genau eingerichtet werden und so lange ununterbrochen in guter Stellung festgehalten werden, bis sie knöchern miteinander vereinigt sind. Während der notwendigen Dauer der Ruhigstellung der gut eingerichteten Bruchstücke sollen möglichst viele oder alle Gelenke des verletzten Gliedes und der ganze Körper unter Vermeidung von Schmerzen aktiv in vollem Umfang bewegt werden um Störungen der Blutzirkulation, Schwund der Muskeln und des Knochens sowie Versteifungen der Gelenke zu vermeiden“.
Trotz der erzielten Fortschritte blieb eine bedeutende Anzahl bleibender Behinderungen vor allem nach Brüchen der unteren Extremitäten. Gemäss der Statistik der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) wurden im Jahre 1945 nach Unterschenkelbrüchen an 35% und nach Oberschenkelbrüchen gar an 70% der Patienten eine dauernde Invalidenrente ausbezahlt. Erst die Weiterentwicklung der Technik durch eine stabile innere Fixation der Knochenfragmente mit Metallimplantaten wie Platten, Schrauben oder Nägeln anstelle von äusseren Fixationen mit Gips brachte über die Jahre eine Verbesserung der Behandlungsresultate. 1958 wurde in der Schweiz durch eine Gruppe von Schweizer Chirurgen die Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthesefragen (AO) gegründet.
Bei einem Knochenbruch handelt es sich immer um eine Kombination einer Knochenverletzung und einer Verletzung der umgebenden Weichteile. Der Weichteilschaden zeigt dabei ein unterschiedliches Ausmass je nachdem wie gross die Energie war, die bei der Verletzung eingewirkt hat, sowie dem Winkel und der Kontaktfläche der auftreffenden Kräfte. Die Weichteilverletzung kann durch eine offensichtliche Hautverletzung dirket sichtbar sein – der Schaden kann aber auch unsichtbar in der Tiefe liegen. In den meisten Fällen führt die Weichteilschädigung aber zu einem mehr oder weniger starken Anschwellen der den Knochen umgebenden Weichteile. Im Falle einer Verletzung der Haut spricht man von einem offenen Knochenbruch.
Das therapeutische Vorgehen bei einem Knochenbruch hängt somit nicht alleine von der Verletzung des Knochens wie sie auf dem Röntgenbild sichtbar ist, sondern ganz entscheidend auch vom Zustand und vom Grad der Schädigung der Weichteile ab. So muss ein offener Knochenbruch immer notfallmässig operiert werden – während geschlossene Brüche, sofern sie überhaupt operiert werden müssen, erst nach der Erhohlung der Weichteile definitiv behandelt werden können, sei es eine Operation oder durch eine Gipsruhigstellung.
In der Statistik der Schweizer Unfallversicherer machen die Frakturen doch ca 16 % aller Berufs und Freizeitunfälle aus, was bei den 3.8 Mio UVG-Versicherten über 60 000 Frakturen pro Jahr entspricht. Nicht erfasst in dieser Statistik ist ca die Hälfte der Bevölkerung, darunter alle Pensionierten, die Hausfrauen und Hausmänner sowie die Kinder und Studenten.
Am häufigsten sind Brüche des Handgelenks, des Fusses und der Zehen, des Sprunggelenks, der Schulterregion (Schlüsselbein und Oberarmkopf) sowie ab einem gewissen Alter Frakturen der Wirbelsäule und der Hüftgelenks.